Abmahnung der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD durch die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller wegen Urheberrechtsverletzung an einem Filmwerk

17. Juni 2014
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Uns liegt erneut eine Abmahnung der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Namen der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd. vor, in der unserem Mandanten vorgeworfen wird, das Urheberrecht an einem Filmwerk verletzt zu haben.

Die Abmahnung der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, auf der Internet-Tauschbörse BitTorrent ein Filmwerk unerlaubt vervielfältigt und zum Download angeboten zu haben. Damit habe er angeblich das Urheberrecht der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd. verletzt.

Infolgedessen wird soll unser Mandant nun einen Pauschalbetrag in Höhe von EUR 915,- leisten. Hinzukommend soll er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung ist dem Schreiben angehängt.

kanzlei.biz Empfehlung: nicht untätig bleiben bei Abmahnung der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD

Bei einer solchen vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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