Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Türkisch für Anfänger“

08. November 2013
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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen im Namen der Constantin Film Verleih GmbH einen unserer Mandanten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung ab.

Die Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen in der Internet-Tauschbörse bittorrent das Filmwerk „Türkisch für Anfänger“  widerrechtlich heruntergeladen und weltweit zum Download angeboten zu haben. In dem Abmahnschreiben wird ferner angegeben, die Constantin Film Verleih GmbH sei Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte, womit in der angeblichen öffentlichen Zugänglichmachung des Films eine Urheberrechtsverletzung zu sehen sei.

Infolgedessen soll unser Mandant einen pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von EUR 450,-, sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 578,-, insgesamt also EUR 1.028,- bezahlen. Darüber hinaus wird er dazu aufgefordert eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und abzugeben.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Constantin Film Verleih GmbH

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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