Abmahnung von Mathias Dreher (Softairwelt) durch Res Media, Kanzlei für IT- und Medienrecht, wegen Urheberrechtsverletzung

08. November 2013
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Uns erreichte eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Mathias Dreher, Inhaber der Firma „Softairwelt", ausgesprochen durch die Kanzlei Res Media, Kanzlei für IT- und Medienrecht.

Die Abmahnung des Mathias Dreher (Softairwelt) im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, dass er ein Produktfoto sowie einen Teil der dazugehörigen Produktbeschreibung ohne das Einverständnis des Herrn Mathias Dreher, im Rahmen seines Online-Shops verwenden würde. Somit läge eine Urheberrechtsverletzung vor.

Die gegnerische Partei fordert unseren Mandanten einerseits zur Abgabe einer vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur sofortigen Entfernung der gegenständlichen Webseiteninhalte auf. Andererseits wird die Erstattung jeglicher durch die Rechtsverfolgung des Verstoßes entstandenen Kosten gefordert. Zur genauen Bezifferung des Schadensersatzes soll unser Mandant jedoch zunächst Auskunft über den Umfang und die Dauer der Nutzung des Fotos und des Textes erteilen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Mathias Dreher (Softairwelt)

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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