Abmahnung der ARI Media Promotion durch die Rechtsanwälte Faustmann & Mielke wegen Urheberrechtsverletzung an dem Musikstück „Marmor, Stein und Eisen bricht“ der Künstlerin „Ina Colada“

08. November 2013
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Die Rechtsanwälte Faustmann & Mielke mahnen im Auftrag der ARI Media Promotion unseren Mandanten aufgrund angeblicher Urheberrechtsverletzung ab.

Die Abmahnung der ARI Media Promotion im Einzelnen

Im Rahmen der Abmahnung wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, den Musiktitel „Marmor, Stein und Eisen bricht“ der Künstlerin „Ina Colada“ in einem File-Sharing-Netzwerk unerlaubt anderen Nutzern zum Download angeboten und so eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben.

Weiter wird unser Mandant aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sowie einen Vergleichsbetrag in Höhe von 400,00 € zu leisten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der ARI Media Promotion

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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