Abmahnung von der Enjoy Shopping GmbH durch Rechtsanwalt Link wegen Wettbewerbsverstößen

27. Februar 2012
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Unsere Mandantschaft wurde wegen angeblichen wettbewerbswidrigen Verhaltens im Rahmen des Online-Auktionshauses eBay abgemahnt.

Die Abmahnung der Enjoy Shopping GmbH im Einzelnen

Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, dass sie falsch über das Widerrufsrecht belehrt und gegen die Preisangaben verstößt.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Enjoy Shopping GmbH

Immer gilt die Devise sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Auf der anderen Seite dürfen die gesetzten Fristen nicht ungenutzt verstreichen, da ansonsten eine einstweilige Verfügung mit erheblichen Mehrkosten droht.

Wir empfehlen die Berechtigung der Abmahnung im Einzelfall prüfen zu lassen und, insbesondere die Höhe des geforderten Betrags einer genaueren Untersuchung zu unterziehen. Schließlich ist bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält und meist sehr weit gefasst ist.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten? Rufen Sie uns an! Wir helfen Ihnen bundesweit!

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