Abmahnung der Koch Media GmbH durch die Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Aßmann wegen Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Dead Island“

07. Januar 2013
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Die Koch Media GmbH lässt durch die Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Aßmann Urheberrechtsverletzungen an Computerspielen abmahnen.

Die Abmahnung der Koch Media GmbH im Einzelnen

In der uns vorliegenden Abmahnung wird unserem Mandanten vorgeworfen, dass er das Spiel „Dead Island“ auf einer Tauschbörse im Internet zum  Download bereitgehalten hätte. Das weltweite exklusive Vertriebs- und  Verbreitungsrecht hätte jedoch lediglich die Koch Media GmbH inne, wodurch ein rechtswidriges und zu unterlassendes Verhalten unseres Mandanten gegeben sei.

Die Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Aßmann fordern die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Zudem wird das Angebot gemacht, dass durch die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1.500 € die Angelegenheit ohne weitere Folgekosten beendet sei.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Koch Media GmbH

Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige rechtliche Prüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik, aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.

Wenn auch Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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