Abmahnung von Frau Karin Kurth, KEK-Shop durch die HKMW Rechtsanwälte wegen Wettbewerbsverstoßes

07. Januar 2013
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Die HKMW Rechtsanwälte mahnen im Auftrag von Frau Karin Kurth, KEK-Shop, einen angeblichen Wettbewerbsverstoß ab.

Die Abmahnung der Frau Karin Kurth, KEK-Shop im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, im Rahmen seines Internetaufrtitts eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung benutzt zu haben. Desweiteren soll unsere Mandantschaft bei ihren Angeboten auf Internet-Handelsplattformen ihre E-Mail-Adresse sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer nicht angegeben und so ihre Informationspflichten verletzt haben.

In der Abmahnung wird unsere Mandantschaft aufegfordert, eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Frau Karin Kurth, KEK-Shop

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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