Abmahnung des Herrn Oliver Heilmann durch Rechtsanwalt Krugmann wegen Wettbewerbsverstoßes auf eBay

26. Mai 2013
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Uns liegt eine Abmahnung von Herrn Oliver Heilmann durch Rechtsanwalt Krugmann vor, wonach unser Mandant im Rahmen seines eBay-Auftritts gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben soll.

Abmahnung des Herrn Oliver Heilmann im Einzelnen

Konkret wird unserer Mandantschaft in der Abmahnung das Fehlen einer Widerrufs- oder Rückgabebelehrung sowie das Fehlen von Hinweisen zum Vertragsschluss vorgeworfen, weshalb der Auftritt im Internet-Auktionsportal eBay nicht den geltenden Verbraucherschutzvorschriften entsprechen und unser Mandant wettbewerbswidrig handeln würde.

Infolgedessen soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben sowie 899,40 € an Rechtsverfolgungskosten erstatten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Oliver Heilmann

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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