Abmahnung von Herrn Martin Schriefer durch Rechtsanwalt Volker Jakob wegen einer Wettbewerbsverletzung durch einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz

25. April 2014
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Der Rechtsanwalt Volker Jakob mahnt im Namen von Herrn Martin Schriefer einen unserer Mandanten wegen einer angeblichen Wettbewerbsverletzung durch einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz.

Die Abmahnung des Herrn Martin Schriefer im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen gegen das Jugendschutzgesetz zu verstoßen, indem er das Computerspiel “ Max Payne“ , welches nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft werden darf, ohne Überprüfung des Alters verkaufe. Dadurch würde unser Mandant sich wettbewerbswidrig verhalten.

Gefordert wird zum einen die Unterzeichnung einer bereits vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Erstattung der durch die anwaltliche Inanspruchnahme für die Abmahnung entstandenen Kosten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Martin Schriefer

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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