Abmahnung von Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch die Rechtsanwälte Komning wegen Urheberrechtsverletzung durch Ausstrahlung des Fernsehprogramms in der Öffentlichkeit

26. April 2014
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Uns liegt eine Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Komning, wegen des Ausstrahlens des Sendeprogramms in der Öffentlichkeit ohne den "Abonnementvertrag für Gewerbe und Vereine", vor.

Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, dass er ohne den entsprechenden Lizenzvertrag das Fernsehprogramm von Sky Deutschland in der Öffentlichkeit wiedergegeben hat. Dies sei jedoch nur den Nutzern gestattet, die über ein „Abonnement für Gewerbe und Vereine“ verfügen. Somit habe unser Mandant angeblich eine Urheberrechtsverletzung begangen.

In Folge dessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen, sowie einen pauschalen Schadensersatz zu bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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