Abmahnung der Zawione GmbH durch Rechtsanwalt Alf Gabelmann wegen einer Wettbewerbsverletzung

02. Mai 2014
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Einer unserer Mandanten hat eine Abmahnung der Zawione GmbH, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Alf Gabelmann, wegen einer angeblichen Wettbewerbsverletzung durch seine Website erhalten.

Die Abmahnung der Zawione GmbH im Einzelnen

In der Abmahnung wird unserem Mandanten vorgeworfen, dass er gegen das Wettbewerbsrecht verstoße, indem er für den Straßenverkehr zugelassene Elektroroller verkaufe, deren Vorderlampe dabei jedoch nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspräche. Nichtsahnende Kunden würden hierdurch in die Gefahr gebracht, Ordnungswidrigkeiten zu begehen und damit auch Bußgeldern ausgesetzt.

Infolgedessen soll unser Mandant eine vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Des Weiteren soll er die Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 1.024,40 sowie die Auslagenpauschale von EUR 20,-  tragen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Zawione GmbH

Unterschreiben Sie keine vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärungen ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik, aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen.

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