Abmahnung von Peter Boegler durch Diesel|Schmitt|Ammer Rechtsanwälte wegen Wettbewerbsverstößen auf eBay

09. Mai 2014
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Uns liegt eine Abmahnung von Diesel/Schmitt/Ammer Rechtsanwälte im Namen von Herrn Peter Boegler vor, in welcher einem unserer Mandanten Wettbewerbsverstöße auf eBay vorgeworfen werden.

Die Abmahnung des Herrn Peter Boegler im Einzelnen

Unserem Mandanten wird in der Abmahnung vorgeworfen, im Rahmen seines Auftritts bei eBay gegen geltendes Wettbewerbsrecht zu verstoßen, indem er Artikel als „privater Verkäufer“ anbiete, obwohl es sich in Wirklichkeit um gewerbliche Angebote handle. In Folge dessen soll unter anderem auch unzulässigerweise die Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht und ein Impressum fehlen.

Von unserem Mandanten wird verlangt, die behaupteten Verstöße zu unterlassen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und darüber hinaus gegnerische Kosten in Höhe von insgesamt 1.096,59 Euro zu erstatten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Diesel | Schmitt | Ammer Rechtsanwälte

Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärungen ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik, aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.

Wenn auch Sie eine vergleichbare Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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