Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

15. April 2014
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Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb mahnt einen unserer Mandanten wegen einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung sowie unwirksamer AGB-Klauseln im Rahmen seines eBay-Shops ab.

Die Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb im Einzelnen:

In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen seiner Aktionsangebote auf der Internetplattform eBay, eine nicht korrekte, veraltete Widerrufsbelehrung verwendet zu haben, was insbesondere hinsichtlich des Beginns der Widerrufsfrist zu einer Irreführung der Verbraucher führen soll. Darüber hinaus, sollen auch widerrechtliche Klauseln in die AGB aufgenommen worden sein.

Infolgedessen wird er dazu aufgefordert eine Kostenpauschale in Höhe von EUR 232,05 zu bezahlen, sowie eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb

Bei einer solchen vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und sie ein Leben lang begleiten wird. Daher soll jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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