Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Argo“
Die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH im Einzelnen
In der Abmahnung wird näher erläutert, dass allein der Warner Bros. Entertainment GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Auswertungsrechte für das Vertragsgebiet Deutschland zustünden und sie somit Inhaberin des ausschließlichen Verbreitungsrechts sei. Die Vervielfältigung des Filmwerks „Argo“ durch die Nutzung einer Internet-Tauschbörse stelle eine widerrechtliche Vervielfältigung und damit eine Urheberrechtsverletzung dar.
Die gegnerischen Rechtsanwälte fordern unseren Mandanten nun dazu auf eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Zudem soll unser Mandant im Rahmen der sog. Lizenzanalogie einen pauschalen Schadensersatz von 600,00 EUR leisten. Zusätzlich soll er die durch die Einschaltung der gegnerischen Rechtsanwälte entstandenen Rechtsverfolgungskosten erstatten, mithin 215,00 EUR. Bei der Zahlung eines Gesamtbetrages in Höhe von 815,00 EUR sei die Angelegenheit außergerichtlich beendet.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Auch die Berechnung einer fiktiven Lizenzgebühr sollte sorgfältig geprüft werden. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie selbst eine ähnliche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.