Abmahnung von Thomas Baczewski durch Rechtsanwalt Tawil wegen Wettbewerbsverletzung auf eBay
Die Abmahnung von Thomas Baczewski im Einzelnen
Im Rahmen seiner Auktionsangebote soll unser Mandant eine nicht korrekte, veraltete Widerrufsbelehrung verwendet haben. Darin sei ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu erkennen. Gefordert wird die Erstattung der zur Verfolgung des Verstoßes entstandenen Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 10.000 €, mithin 651,80 €, sowie die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Thomas Baczewski
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben – andernfalls droht ein gerichtliches Verfahren, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie also nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.