Abmahnung von Bushido durch Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe

03. März 2010
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Weitere Abmahnungen durch Bushido: Erneut erhielt einer unserer Mandanten eine Abmahnung des Rappers Bushido. Er habe in einer Internettauschbörse das Musikwerk "Bushido produziert Sonny Black & Frank White: Eine Chance / Zu Gangsta" öffentlich zugänglich gemacht, so die gegnerischen Rechtsanwälte.

Die Abmahnung von Bushido im Einzelnen

Die Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Rixen und Zerbe werfen unserem Mandanten vor, im Rahmen eines sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerkes (Internettauschbörse) anderen Nutzern des Netzwerkes das Musikwerk „Bushido produziert Sonny Black & Frank White: Eine Chance / Zu Gangsta“ des Künstlers Bushido zum Download zur Verfügung gestellt zu haben. Eine solche öffentliche Zugänglichmachung des Musikstücks, würde das Urheberrecht und die Leistungsschutzrechte des Künstlers verletzen.

Unser Mandant wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, sowie einen nicht unerheblichen Schadensersatz zu zahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Bushido

Bei den meist vorformulierten Unterlassungserklärungen der Gegenseite ist jedoch Vorsicht geboten: Oftmals fordern die gegnerischen Rechtsanwälte von dem Betroffenen Verpflichtungen, die über das Erforderliche hinausgehen. Daher sollte hier immer eine rechtliche Überprüfung der Unterlassungserklärung erfolgen.

Haben sie vielleicht selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten? Dann besteht Handlungsbedarf: Denn im Falle des Untätigbleibens droht ein gerichtlicher Prozess, durch den erhebliche Kosten entstehen können. Gerne helfen wir Ihnen hier weiter. Im Rahmen einer günstigen und vor allem bundesweiten Erstberatung beraten wir Sie gerne. Zögern Sie nicht, uns anzurufen.

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