Abmahnung von Bushido durch Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe

09. Juli 2010
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Und erneut eine Abmahnung von Bushido: Der Musiker mahnt unseren Mandanten ab, da dieser eine Urheberrechtsverletzung in einer Tauschbörse begangen haben soll. Es handelt sich dabei um das Musikwerk "Alles wird gut" auf dem Tonträger "German Top 100 Single Charts".

Die Abmahnung von Bushido im Einzelnen

Die gegnerischen Rechtsanwälte führen in dem Abmahnschreiben an, unser Mandant habe im Rahmen eines sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerkes (Internettauschbörse) anderen Nutzern dies Netzwerkes das Musikwerk „Bushido: Alles wird gut“ zum Download angeboten.

Laut dem erhaltenen Abmahnschreiben ist Bushido der Inhaber der exklusiven Leistungsschutzrechte sowie (Mit-) Urheber hinsichtlich der genannten Tonaufnahme. Aufgrund dessen wäre eine solche unberechtigte Bereitstellung, wie sie unserem Mandanten vorgeworfen wird, als Rechtsverletzung zu sehen.

Unser Mandant wurde von den gegnerischen Rechtsanwälten aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, sowie Schadensersatz zu leisten. Zur Erlediung der Angelegenheit wird ein nicht unerheblicher Vergleichsbetrag gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Bushido

Die weitreichenden Folgen einer abgegebenen Unterlassungserklärung dürfen keinesfalls unterschätzt werden. Oftmals fordern die gegnerischen Rechtsanwälte von dem Betroffenen Verpflichtungen, die über dem Erforderlichen liegen. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe erhalten? Dann sollten Sie in keinem Falle untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren drohen kann, durch welches Ihnen erhebliche Kosten entstehen können. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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