Abmahnung des Herrn Ring durch Rechtsanwälte Brandt Peetz & Partner

09. Juli 2010
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Unser Mandant erhielt von den Rechtsanwälten Brandt Peetz & Partner ein Abmahnschreiben, da er bei der Internetplattform ebay fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben soll.

Die Abmahnung des Herrn Ring im Einzelnen

Unser Mandant vertreibt als Händler bei der Internetplattform ebay elektronische Geräte. Der Gegner, ebenfalls ein Elektrohändler, mahnt unseren Mandanten ab, da dieser den Verbraucher in seiner Widerrufsbelehrung falsch über die Rücksendekosten belehren soll. Im Falle der Verwendung einer unzureichenden bzw. falschen Widerrufsbelehrung liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.

Die gegnerischen Rechtsanwälte fordern unseren Mandanten auf, den gerügten Verstoß zu unterlassen und zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Des Weiteren sollen von unserem Mandanten auch die Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Brandt Peetz & Partner getragen werden.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Ring

Bei den meist vorformulierten Unterlassungserklärungen der Gegenseite ist jedoch Vorsicht geboten: Oftmals sind diese zu weit gefasst, sodass für den Erklärenden langfristige Verpflichtungen entstehen können, die über das erforderliche hinausgehen. Daher sollte hier immer eine rechtliche Überprüfung der Unterlassungserklärung erfolgen.

Haben Sie vielleicht selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten? Dann besteht Handlungsbedarf! Denn im Falle des Untätigbleibens droht ein gerichtlicher Prozess, durch den erhebliche Kosten entstehen können. Gerne helfen wir Ihnen hier weiter. Im Rahmen einer bundesweiten und günstigen Erstberatung beraten wir Sie gerne. Zögern Sie also nicht, uns anzurufen.

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