Abmahnung der Mick-Haig Productions Inc. durch Rechtsanwälte Schutt und Waetke

18. Juni 2010
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
3315 mal gelesen
0 Shares

Die Mick-Haig Productions Inc. mahnte unseren Mandanten wegen einer angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung an einem Adult-Content-Filmwerk ab.

Die Abmahnung der Mick-Haig Productions Inc. im Einzelnen

In einem Peer-to-Peer-Netzwerk (Internet-Tauschbörse) soll unser Mandant ein urheberrechtlich geschütztes Filmwerk anderen Usern des Netzwerkes zum Download bereitgestellt haben. Die Gegnerin wird in dem Abmahnschreiben als Inhaberin dieser ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film angegeben. Unserem Mandanten wird vorgeworfen, dieses Video unerlaubt verbreitet zu haben und begründet daraus ihre Ansprüche auf Schadensersatz, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Erstattung der entstandenen Kosten durch die Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Schutt und Waetke.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Mick-Haig Productions Inc.

Da aber jede abgegebene Unterlassungserklärung weitreichende Folgen mit sich zieht, gilt es hier, jedes Abmahnschreiben genauestens zu prüfen. Haben Sie selbst eine solche Abmahnung erhalten? Gerne helfen wir Ihnen hierbei weiter. Im Rahmen einer bundesweiten Erstberatung klären wir all Ihre Frage und stehen Ihnen jederzeit mit rechtlichem Rat zur Seite.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a