Abmahnung der MIG Film GmbH durch Rechtsanwälte Baumgarten und Brandt
Die Abmahnung der MIG Film GmbH im Einzelnen
In der Abmahnung wird unserem Mandanten vorgeworfen im Rahmen eines Peer-to-Peer-Netzwerkes oder auch Internettauschbörse genannt, anderen Nutzern den Film „1612 – Die Kreuzritter“ zum Download angeboten zu haben. Die gegnerischen Rechtsanwälte geben an, dass ihre Mandantin, die MIG Film GmbH, die Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte an dem streitgegenständlichen Spiel sei. Diese Rechte sind durch das öffentliche Zugänglichmachen des Spiels über ein Filesharing-Programm verletzt und damit liegt ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) vor.
Unser Mandant wird dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, sowie einen nicht unerheblichen pauschalisierten Schadensersatz zu leisten und die Rechtsanwaltskosten zu erstatten.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der MIG Film GmbH
Bei den meist vorformulierten Unterlassungserklärungen der gegnerischen Rechtsanwälte ist jedoch stets Vorsicht geboten: Durch Unterlassungserklärungen entstehen für den Erklärenden langfristige Verpflichtungen, die oftmals zu weit gefasst sind. Daher sollte hier immer eine rechtliche Überprüfung der Unterlassungserklärung erfolgen.
Haben Sie vielleicht selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten? Dann besteht Handlungsbedarf! Denn im Falle des Untätigbleibens droht ein gerichtlicher Prozess, durch den erhebliche Kosten entstehen können. Gerne helfen wir Ihnen hier weiter. Im Rahmen einer bundesweiten und günstigen Erstberatung beraten wir Sie gerne. Zögern Sie also nicht, uns anzurufen.
Müller, R., 17. Juni 2011
Auch ich habe heute – zu Unrecht – ein solches Schreiben erhalten. Ich denke aber das ich anhand meines Routerprotokolls beweisen kann, das dies nicht der Fall sein kann.
Werde mich beim Anwalt melden.