Abmahnung der CLINTON Großhandels-GmbH durch die Rechtanwälte von Nieding, Ehrlinger, Marquardt wegen Verletzung bestehender Geschmacksmuster
Die Abmahnung der CLINTON Großhandels-GmbH im Einzelnen
Unserem Mandanten wird vorgeworfen, ein Poloshirt angeboten und in den Verkehr gebracht zu haben, welches eine Nachahmung der Originalhemden der CLINTON Großhandels-GmbH darstellen soll. Hierdurch soll er die zu Gunsten der CLINTON Großhandels-GmbH bestehenden Gemeinschaftsgeschmacksmuster verletzt und sich zugleich wettbewerbswidrig verhalten haben. Im Rahmen der Abmahnung wird auf die Ansprüche der CLINTON Großhandels-GmbH auf Unterlassung und Beseitigung, Beschlagnahme, Vernichtung und Rückruf, Auskunft, Vorlage und Besichtigung von Urkunden, Kostenerstattung, bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Schadensersatz und bei fehlendem Verschulden auf Herausgabe des Verletzergewinns hingewiesen. Unsere Mandantschaft wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und Auskunft zu erteilen. Weitere Ansprüche werden vorbehalten.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der CLINTON Großhandels-GmbH
Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.