Abmahnung der Astragon Software GmbH durch Rechtsanwälte Nimrod, Bockslaff, Scheffen

20. Juli 2012
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Unser Mandant wurde wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt, da er in einer Tauschbörse das Computerspiel „Bus Simulator 2012“ zum Download bereitgestellt haben soll.

Abmahnung der Astragon Software GmbH im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, dass er in einem Peer-to-Peer-Netzwerk das Computerspiel „Bus Simulator 2012“ anderen Nutzern zum Download bereitgestellt haben soll, ohne dazu berechtigt zu sein. Die Astragon Software GmbH habe die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an der streitgegenständlichen Software, so das Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Nimrod, Bockslaff, Scheffen. Ein unerlaubtes Bereitstellen eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer Tauschbörse sei als Urheberrechtsverletzung anzusehen.

In dem Abmahnschreiben wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Außerdem werden erhebliche Schadensersatzforderungen sowie Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Astragon Software GmbH

Die meisten vorformulierten Unterlassungserklärungen sollten keinesfalls ohne eine vorherige rechtliche Überprüfung unterzeichnet werden. Denn vorformulierte Unterlassungserklärungen sind in der Regel zu weit gefasst, sodass das Haftungsrisiko unnötig erweitert wird.

Haben Sie selbst eine Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie auf keinen Fall untätig bleiben, da sonst ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns an anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen einer günstigen, bundesweiten Beratung weiter.

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