Abmahnung von Fet-X GmbH durch Rechtsanwalt Christoph Cojger wegen dem ungesicherten Anbieten jugendgefährdender Filme auf Xjuggler.de

19. April 2012
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Unser Mandant erhielt von Rechtsanwalt Cojger eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Unser Mandant soll über die Internetplattform Xjuggler.de jugendgefährdende Filme angeboten haben, ohne die nach dem JuSchG erforderlichen Vorkehrungen eingehalten zu haben.

Die Abmahnung der Fet-X GmbH im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen auf der Internetplattform Xjuggler. de indizierte Filme angeboten und verkauft zu haben ohne die erforderliche Identitäts- und Lebensaltersprüfung vorzuhalten.

Es wird eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung und ein Betrag in Höhe von 1.075,64 EUR (775,64 EUR Anwaltskosten; 300,00 EUR Schadensersatz)  gefordert. Außerdem wird eine kurze Frist von etwas über einer Woche gesetzt.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Fet-X GmbH

Es gilt stets die Devise sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Auf der anderen Seite dürfen die gesetzten Fristen nicht ungenutzt verstreichen, da ansonsten eine einstweilige Verfügung mit erheblichen Mehrkosten droht.

Wir empfehlen die Berechtigung der Abmahnung im Einzelfall prüfen zu lassen. Ansatzpunkte sind etwa die Unternehmereigenschaft des Abgemahnten und die die Höhe des geforderten Betrags. Schließlich ist bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten? Rufen Sie uns an! Wir helfen Ihnen bundesweit!

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