Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an den Filmwerken „Dinosaurier – Im Reich der Giganten“ und „Need for Speed“

27. November 2014
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1688 mal gelesen
0 Shares

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen einen unserer Mandanten im Namen der Constantin Film Verleih GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an den Filmwerken „Dinosaurier – Im Reich der Giganten“ und „Need for Speed“ ab.

Die Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH im Einzelnen

Unser Mandant soll im Rahmen der Internettauschbörse BitTorrent die Filmwerke „Dinosaurier – Im Reich der Giganten“ und „Need for Speed“ weltweit zum Herunterladen angeboten haben. In dieser angeblichen öffentlichen Zugänglichmachung sieht die Constantin Film Verleih GmbH ihre Rechte verletzt. Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer führen in dem Abmahnschreiben an, dass die Constantin Film Verleih GmbH die ausschließlich Berechtigte für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sei, die bei Rechtsverletzungen der genannten Filmwerke im Internet Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche geltend machen könne.

Infolgedessen soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung war der Abmahnung beigefügt. Zudem soll dieser einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 1.200,- und Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR. 281,30, insgesamt also einen Betrag in Höhe von EUR 1.481,30 bezahlen. Die Rechtsverfolgungskosten berechnen sich hierbei aus einem Streitwert in Höhe von EUR 2.200,-.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Constantin Film Verleih GmbH

Bei einer derartigen vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a