Abmahnung des Herrn Marcel Frank durch Rechtsanwalt Sandhage wegen Wettbewerbsverstoßes

27. November 2014
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Unser Mandant hat eine Abmahnung des Herrn Marcel Frank, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Sandhage, erhalten; Im Rahmen seines eBay-Shops soll er eine veraltete Widerrufsbelehrung verwenden.

Die Abmahnung des Herrn Marcel Frank im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird näher aufgeführt, dass die von unserem Mandanten verwendete Widerrufbelehrung nicht mit der seit dem 13.06.2014 geltenden Rechtslage übereinstimme. So nehme er Bezug auf eine Rechtsgrundlage, die im entsprechenden Gesetz nicht mehr existent sei und weise den Kunden angeblich darauf hin, dass dieser von Ihrem Widerrufsrecht allein durch das Zurücksenden der Ware Gebrauch machen könne. Diese und weitere Aussagen seien angeblich veraltet und sollen deshalb einen Wettbewerbsverstoß mit Wiederholungsgefahr begründen.

Um diese Widerholungsgefahr auszuräumen, soll unser Mandant nun eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Eine vorgefertigte Version wurde dem Schreiben beigelegt. Zudem wird die Bezahlung von Anwaltskosten in Höhe von EUR 865, – gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Marcel Frank

Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik, aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.

Wenn auch Sie eine vergleichbare Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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