Abmahnung des Alexander Limbach durch Rechtsanwälte Sommer Sauer Barts wegen Urheberrechtsverletzung

27. November 2014
[Gesamt: 3   Durchschnitt:  2.7/5]
2598 mal gelesen
0 Shares

Unsere Mandantin hat eine Abmahnung von Herrn Alexander Limbach wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung einer Grafik eines Bauarbeitermännchens erhalten. Die Abmahnung wurde durch die Rechtsanwälte Sommer Sauer Barts ausgesprochen.

Die Abmahnung des Alexander Limbach im Einzelnen

Unserer Mandantin wird vorgeworfen durch die Verwendung der Grafik eines orangefarbenen Männchens, welches einen Bauarbeiter zeigt, die urheberrechtlichen Nutzungsrechte von Herrn Alexander Limbach verletzt zu haben. Dieser macht sodann Unterlassungsansprüche, Auskunftsansprüche sowie Schadensersatzansprüche geltend. Hinsichtlich letzterem werden EUR 1.200,00 € im Wege einer sogenannten Lizenzanalogie sowie Brutto-Rechtsanwaltskosten  aus einem Gegenstandswert von 8.400,00 €, mithin also EUR 808,13 gefordert. Ob die streitgegenständliche Grafik überhaupt Urheberrechtsschutz genießt wird diesseits stark bezweifelt.

In einem solchen Fall wären weder Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- noch Kostenerstattungsansprüche gegeben. Ferner würden in diesem Fall unserer Mandantin Kostenerstattungsansprüche wegen der unberechtigten Abmahnung zustehen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Alexander Limbach

Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärungen ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik, aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

1 Kommentar

  1. kanders, 7. Juli 2022

    auch abmahnung bekommen trotz das ein bild schon längst gelöscht war auf der site
    wie geht man weiter in sache alexander limbach
    wenn das bild gelöscht wurde besteht dann noch immer gefahr
    war nur ein banner mit die worte fasching ..keine personen etc ….will jetzt 3000 euro schadenersatz…auflaufend bis 40.000 oder so……

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a