Abmahnung der HL Online Service GmbH durch die Rechtsanwälte Ronneburger:Zumpf wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund Verschweigens des werblichen Charakters eines Blog-Artikels

03. Dezember 2014
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Die Rechtsanwälte Ronneburger:Zumpf mahnen einen unserer Mandanten im Namen der HL Online Service GmbH wegen angeblich wettbewerbswidrigen Verhaltens ab. Er soll im Rahmen eines Blog-Artikels dessen werblichen Charakter verschwiegen haben.

Die Abmahnung der HL Online Service GmbH im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen im Rahmen seines Internet-Blogs einen Artikel veröffentlicht zu haben, in dem er ein Produkt zur Erstellung von Mitgliederseiten der HL Online Service GmbH mit einem Konkurrenzprodukt vergleicht und letzteres im Zusammenhang mit einem weiteren Konkurrenzprodukt, das er selbst anbietet,  besonders hervorheben würde. Dabei sei angeblich kein Hinweis zu finden, der verdeutlicht, dass er selbst durch einen Affiliate-Link von dessen Kauf profitiert. Auch im Zusammenhang mit seiner Kommentarfunktion soll unser Mandant immer wieder eine Kombination aus den Konkurrenzprodukten der HL Online Service GmbH empfehlen.

Darin sehen die Rechtsanwälte Ronneburger:Zumpf ein Verschweigen des werblichen Charakters des Artikels und auch des gesamten Internet-Blogs an sich, da dieser ihrer Meinung nach so aufgemacht sei, dass der Leser den Eindruck gewinnt, es handele sich um eine unabhängige Berichtserstattung. Im Verschweigen des gewerblichen Charakters sehen die Rechtsanwälte wettbewerbswidriges Verhalten seitens unseres Mandanten und Verstöße gegen die Transparenzvorschrift § 4 Nr. 3 UWG sowie gegen § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 6 TMG.

Infolgedessen soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. EUR 1.531,90, berechnet aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 50.000,- bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der HL Online Service GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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