Abmahnung von Hartmut Wagner, Brücken-Apotheke durch die Rechtsanwälte Richtig. Recht Leipzig wegen angeblich wettbewerbswidrigen Verhaltens

06. Dezember 2014
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Die Rechtsanwälte Richtig. Recht Leipzig mahnen unseren Mandanten im Namen von Hartmut Wagner, Inhaber der Brücken-Apotheke Schwäbisch Hall wegen eines angeblich wettbewerbswidrigen Verhaltens im Rahmen seiner Online-Auftritte ab.

Die Abmahnung Hartmut Wagner, Inhaber der Brücken-Apotheke im Einzelnen:

Unserem Mandanten wird in dem Abmahnschreiben vorgeworfen, im Rahmen von verschiedenen Anbieterkennzeichnungen (Impressum) die Firmierung, Rechtsform, Berufsordnung sowie Berufshaftpflichtversicherung nicht anzugeben.

Ferner soll unser Mandant irreführend mit „UVP-Preisen“ geworben haben, Zusatzstoffe, wie „Maltsirup E 965“ sowie „Isomalt E 953“ oder den genauen Alkoholgehalt des Arzneimittels nicht angegebenen haben. Schließlich soll unser Mandant per se nicht oder im Versandhandel nicht verkehrsfähige Arzneimittel angeboten haben (u.a. da er eine Vorbestellung angeboten haben soll).

Dies sei zum Teil strafbar und im Besonderen wettbewerbswidrig. Daher wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung binnen 7 Tagen gefordert. Außerdem wird binnen 14 Tagen der Ausgleich der Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 260.001 EUR – 290.000 EUR gefordert; insgesamt 3.104,90 EUR. Ferner soll Auskunft über den wettbewerbswidrig erzielten Gewinn erteilt werden und „angedroht“ den Gewinn gem. § 10 Abs. 1 UWG zu Gunsten des Bundeshaushalts abzuschöpfen. Schließlich wird weiter „angedroht“, bei fruchtlosem Verstreichenlassen der gesetzten Fristen, die zuständige Aufsichtsbehörde und Apothekerkammer einzuschalten.

Bemerkenswert ist weiterhin, dass am Ende ein Vergleichsbetrag i.H.v. 2.400 EUR angeboten wird, insoweit binnen 5 Werktagen der Vergleichsbetrag überwiesen und eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben wird. In diesem Fall wird auf Auskunft und Gewinnabschöpfung verzichtet.

Was fällt auf an der Abmahnung der Rechtsanwälte Richtig. Recht Leipzig?

Auffallend ist, dass die Abmahnung viel Mühe darauf verwendete die einschlägige Rechtsprechung zu den „angemessenen“ Gegenstandswerten darzustellen. Der angebliche Wettbewerbsverstoß wird demgegenüber textbausteinartig dargelegt. Dementsprechend wird ein äußerst stattlicher Gegenstandswert errechnet, wobei sich Herr Wagner nicht abschließend entscheiden kann und sich einen Spielraum von 30.000 EUR zugesteht.

Weiter wird berichtet, dass in kurzer Zeit eine Vielzahl von Abmahnungen mit ähnlichen oder identischen Vorwürfen ausgesprochen wurden. Diese Abmahnwelle hat wohl einige Zeit an Vorbereitung in Anspruch genommen. Die uns vorliegende Vollmacht unterzeichnet durch Herrn Wagner ist aus dem Monat Juni. Die Abmahnung stammt aus dem Monat Dezember.

Schließlich verwundert, dass „angedroht“ wird den Gewinn zu Gunsten des Bundeshaushalts abzuschöpfen, wobei jeder spezialisierter Rechtsanwalt weiß, dass dies von Mitbewerbern nicht verlangt werden kann.

kanzlei.biz-Empfehlung zur Abmahnung von Hartmut Wagner, Inhaber der Brücken-Apotheke:

Im vorliegenden Fall lohnt es sich zu prüfen, ob die Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist.

Im Besonderen auch deshalb, da im Falle einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung nunmehr der Abgemahnte gem. § 8 Abs. 4 S. 2 UWG seine eigenen Rechtsanwaltskosten, die er zur Verteidigung aufwenden musste, von dem Abmahnenden verlangen kann.

Ein Indiz für einen Rechtsmissbrauch kann sein, wenn die Abmahntätigkeit in keinem vernünftigen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden steht und daher die Kosten des Prozessrisikos dies nicht rechtfertigen. Das Kostenrisiko ist aufgrund des ungewöhnlich hohen Gegenstandswertes hoch. Wenn man dies nun auf die Menge an augenscheinlich ausgesprochenen Abmahnungen hochrechnet lohnt sich ein genauer Blick auf die weitere gewerbliche Tätigkeit des Herrn Hartmut Wagner.

Wir empfehlen daher die Abmahnung ernst zu nehmen und die geltend gemachten Ansprüche äußerst kritisch zu prüfen und insbesondere nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Wenn auch Sie eine vergleichbare Abmahnung erhalten haben, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen auch gerne Bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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