Abmahnung von David Vogt durch Nümann + Lang Rechtswälte

11. Dezember 2009
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Erneut wurde einer unserer Mandanten von den Nümann + Lang Rechtsanwälte wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) abgemahnt.

Die Abmahnung von David Vogt im Einzelnen

Die gegnerischen Rechtsanwälte werfen unserem Mandant vor, er habe angeblich bei einer Online-Tauschbörse das Musikwerk „Schöne neue Welt“ der Künstlergruppe Culcha Candela anderen Tauschbörsen-Nutzern zum Download zur Verfügung gestellt. In diesem öffentlich Zugänglichmachen sah David Vogt, angeblich einer der Miturheber am besagten Musikstück, seine Nutzungsrechte verletzt und mahnte deshalb unseren Mandanten ab.

Die Gegenseite forderte dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben sowie der Zahlung eines erheblichen Schadensersatzes nachzukommen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von David Vogt

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung ist stets Vorsicht geboten: Da für den Erklärenden mit der Abgabe weitreichende Folge und Verpflichtungen entstehen, sollte jedes Abmahnschreiben genauestens überprüft werden. Gerne helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen.

1 Kommentar

  1. carmen, 19. Februar 2010

    hallo,es gibt ja sehr viel zu lesen im internet über die abmahnung der RA nümann & lang.
    auch ich habe eine solche abmahnung erhalten
    und bin durch das viele lesen in foren sehr verwirrt.
    es könnte echt eine abzocke sein aber auch ernsthaft an zusehen.
    einen anwalt kann ich mir leider nicht leisten,
    da ist es günstiger die 450€ strafe zu zahlen
    aber woher weis ich ob diese anwälte nicht sogar damit rechnen und die leute eher zahlen als zum anwalt zu gehen???
    schade das man niergends was genaues erfahren kann,
    denn auch die 450€ würden mir arg weh tun,zumal ich sicher bin das das nicht sein kann aber wie beweise ich das,kann ich irgendwo am pc sehen wann ich was runter geladen habe,gibt es sowas wie ein verlauf dafür?
    denn IP adressen ändern sich ja auch!

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