Abmahnung von Katharina Schipilow durch Rechtsanwälte Sandhage

16. Dezember 2009
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Unser Mandant erhielt ein Abmahnschreiben, in welchem ihm vorgeworfen wird, fehlerhafte Informations- und Belehrungspflichten im Fernabsatz verwendet und damit gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen zu haben.

Die Abmahnung der Frau Katharina Schipilow im Einzelnen

Den Vorwürfen gegen unseren Mandanten liegen angebliche Verstöße gegen verbraucherschützende Vorschriften zu Grunde. Er ist Verkäufer im Bereich des Versandhandels und soll bei Ebay fehlerhafte Angaben in den allgemeinen Geschäftsbedingungen bezüglich der Widerrufsfrist und des Widerrufsrechts angegeben haben. Da die Gegnerin ebenfalls gleiche Waren wie unser Mandant vertreibt, sieht sie in dessen vermeintlichen Verstößen ein wettbewerbswidriges Verhalten.

Daher wird in dem Abmahnschreiben gefordert, dass unser Mandant die Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Sandhage trägt und eine Unterlassungserklärung gegenüber Frau Schipilow bezüglich der fehlerhaften AGB abgibt.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Frau Katharina Schipilow

Bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung ist stets Vorsicht geboten: Da durch die Abgabe für den Erklärenden weitreichende Folgen und Pflichten entstehen, sollte jede Unterlassungserklärung in rechtlicher Hinsicht überprüft werden.

Haben Sie vielleicht selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten? Im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung klären wir all Ihre Fragen und beraten Sie gerne. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen.

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