Abmahnung der Universal Music GmbH durch Rasch Rechtsanwälte

16. Dezember 2009
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Die Abmahnungen der Rasch Rechtsanwälte häufen sich. Erneut erhielt einer unserer Mandanten eine Abmahnung von den Rasch Rechtsanwälten wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG).

Abmahnung der Universal Music GmbH im Einzelnen

Die gegnerischen Rechtsanwälte tragen vor, unser Mandant hätte angeblich bei einer Online-Tauschbörse das Musikwerk „Wir Kinder vom Bahnhof Soul“ des Künstlers Jan Delay anderen Tauschbörsen-Nutzern zum Download angeboten. Hierin sah die Universal Music GmbH, angebliche Inhaberin der Nutzungsrechte an besagten Musikstück, ihr Urheberrecht verletzt.

Aufgrund dieses vermeintlichen Verstoßes forderten die Rasch Rechtsanwälte unseren Mandanten dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, sowie die in dieser Angelegenheit entstandenen Kosten zu tragen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Universal Music GmbH

Bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung ist stets Vorsicht geboten. Mit der Abgabe entstehen für den Erklärenden weitreichende Folgen und Verpflichtungen. Daher sollte jedes Abmahnschreiben stets genau geprüft werden.

Haben Sie selbst eine Abmahnung erhalten? Gerne helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter. Zögern sie daher nicht, uns anzurufen.

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