Abmahnung von Bushido durch Rechtsanwaltskanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe

16. Dezember 2009
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Bushido mahnte unseren Mandanten aufgrund eines angeblich begangenen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) ab, weil er in einer Internettauschbörse das Musikwerk mit dem Titel " Bushido produziert Sonny Black & Frank White: Eine Chance / Zu Gangsta" anderen Usern der Tauschbörse zum Upload angeboten haben soll.

Die Abmahnung von Bushido im Einzelnen

Unser Mandant soll im Rahmen eines Peer-to-Peer-Netzwerkes (Tauschbörse) das oben genannte Musikwerk anderen Netzwerknutzern öffentlich zugänglich gemacht haben. Bushido ist dem Abmahnschreiben zufolge Inhaber der exklusiven Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler sowie Urheber bezüglich der Tonaufnahmen, die unter seinem Künstlernamen veröffentlicht wurden. Das unserem Mandanten vorgeworfene Verhalten, würde diese Rechte verletzten.

Folglich wird unser Mandant aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, die gegnerischen Rechtsanwaltskosten zu tragen, ein Schadensersatzzahlung zu leisten und Auskunft darüber zu erteilen, wie oft das umstrittene Musikwerk von Dritten heruntergeladen wurde.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Bushido

Bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung ist stets Vorsicht geboten: Da durch die Abgabe für den Erklärenden weitreichende Folgen und Pflichten entstehen, sollte jede Unterlassungserklärung überprüft werden.

Haben Sie vielleicht selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten? Im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung klären wir all Ihre Fragen und beraten Sie gerne. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen.

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