Abmahnung von DigiProtect zum Schutze digitaler Medien mbH durch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner

16. Dezember 2009
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Unser Mandant wurde abgemahnt, weil er angeblich in einer Internettauschbörse das Musikwerk "Eisblumen" der Künstlergruppe "Eisblume" anderen Nutzern der Tauschbörse angeboten haben soll.

Die Abmahnung der DigiProtect im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, durch das vermeintliche öffentliche Zugänglichmachen des oben genannten Musikwerks gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen zu haben. Nach Angaben der gegnerischen Rechtsanwälte, hat der Provider unseres Mandanten mitgeteilt, dass dessen IP-Adresse dem illegalen Upload zugeordnet worden sein soll. Da, dem Abmahnschreiben zufolge, die Gegnerin die alleinigen und ausschließlichen Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte an dem Musikwerk inne hat, wird unserem Mandanten daher eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen.

Unser Mandant soll nun eine Schadensersatzzahlung an den Gegner leisten, die Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner sowie die durch die Auskunftserteilung durch den Provider entstandenen Aufwendungen tragen. Des Weiteren wurde auch eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der DigiProtect

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung ist stets Vorsicht geboten: Da für den Erklärenden mit der Abgabe weitreichende Folge und Verpflichtungen entstehen, sollte jedes Abmahnschreiben genauestens überprüft werden. Gerne helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen.

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