Abmahnung von Leuchtenzentrale.de durch Rechtsanwalt Lockowandt wegen Verstößen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb

16. Dezember 2009
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Erneut erreichte uns ein Schreiben der Leuchtenzentrale.de, in welchem unsere Mandantin wegen angeblicher Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) abgemahnt wurde.

Die Abmahnung von Leuchtenzentrale.de im Einzelnen

Die Gegenseite wirft unserer Mandantin vor, sie würde mit ihrer Internetpräsentation gegen das Telemediengesetz (TMG) verstoßen, da sie in ihrem Impressum angeblich keine Geschäftsführerin nennen und auch kein betreffendes Register anführen würde. Dieses vermeintliche Missachten des TMG stelle einen unlauteres Verhalten dar und somit einen Verstoß gegen das UWG.

Darüber hinaus rügt der gegnerische Rechtsanwalt auch, dass unsere Mandantin angeblich keine Angaben macht, ob bei einer Bestellung zusätzliche Liefer- und Versandkosten anfallen würden. Auch hierin sah die Leuchtenzentrale.de das UWG verletzt.

Aufgrund dieser Verstöße forderte Rechtsanwalt Lockowandt unsere Mandantin auf, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben sowie die entstandenen Kosten zu tragen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Leuchtenzentrale.de

Bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten. Da für den Erklärenden hierdurch weitreichende Folgen und Pflichten entstehen können, sollte jede Abmahnung genauestens geprüft werden.

Haben Sie vielleicht selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten? Gerne helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen.

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