Abmahnung der Autohaus Stamm GmbH durch Rechtsanwalt Michael Heymann wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund unerlaubter E-Mail-Werbung

19. Februar 2018
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Uns liegt eine Abmahnung der Autohaus Stamm GmbH, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Michael Heymann, vor. In dieser wird einem unserer Mandanten vorgeworfen, einen Wettbewerbsverstoß durch das unerlaubte Zusenden von Werbe-E-Mails begangen zu haben.

Die Abmahnung der Autohaus Stamm GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Michael Heymann wird näher ausgeführt, dass seine Mandantschaft eine Werbe-E-Mail unseres Mandanten erhalten habe, ohne dass bislang geschäftliche Kontakte bestanden haben. Dabei handle es sich um ein Verhalten im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken, das nach den Bestimmungen der §§ 7 III, 8 UWG, 823, 1004 BGB untersagt sei, weil es gegen die guten Sitten verstoße.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Formular dem Schreiben beigefügt ist. Die Unterlassungserklärung ist mit einer Vertragsstrafe i.H.v. EUR 3.000.- gesichert. Außerdem werden Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 334,75, errechnet aus einem Streitwert über EUR 3.000.-, geltend gemacht.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Autohaus Stamm GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

 

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