Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Geostorm“

23. Februar 2018
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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen einen unserer Mandanten im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH ab und machen Rechte wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „Geostorm“ geltend.

Die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird unserer Mandantin vorgeworfen, über ihren Internetanschluss das Filmwerk „Geostorm“ mit Hilfe des Filesharing-Programms „bittorrent“ unerlaubt angeboten und dabei an Dritte übertragen zu haben. In diesem angeblichen Vorgehen sei nach §§ 16, 19a UrhG eine rechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung und eine rechtswidrige Vervielfältigung des Werkes zu sehen. Die Warner Bros. Entertainment GmbH sei – so wird jedenfalls angeführt – für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt, Unterlassungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche wegen der Rechtsverletzung an dem besagten Werk geltend zu machen.

Auf Grund dieses vermeintlichen Verstoßes soll unsere Mandantin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, wobei die Rechtsanwälte Waldorf Frommer dem Schreiben bereits ein entsprechendes Muster einer solchen Erklärung beigefügt haben. Darüber hinaus wird unsere Mandantin dazu aufgefordert, einen pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von EUR 700,- sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 215,- – berechnet aus einem Gesamtgegenstandswert von EUR 1.700 – zu bezahlen. Insgesamt wäre das ein Betrag in Höhe von EUR 915,-.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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