Abmahnung der ECOLOFT AG durch die Rechtsanwälte Salleck + Partner Wettbewerbsverstoß aufgrund fehlenden Impressums

28. Februar 2018
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Uns liegt eine Abmahnung der ECOLOFT AG, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Salleck + Partner, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, auf der von ihm betriebenen Webseite fehle ein Impressum.

Die Abmahnung der ECOLOFT AG im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben führen die Rechtsanwälte Salleck + Partner an, dass unser Mandant durch das vermeintliche Fehlen eines Impressums auf seiner Webseite gegen § 5 TMG verstoße und somit einen Wettbewerbsverstoß begehe.

Infolge des angeblich wettbewerbswidrigen Verhaltens unseres Mandanten, wird er zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei dem Abmahnschreiben bereits ein vorgefertigtes Exemplar als Entwurf beigefügt wurde. Zudem soll er Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 887,03 Euro bezahlen. Berechnet haben die Rechtsanwälte Salleck + Partner diesen Betrag aus einem Gegenstandwert in Höhe von 10.000.- Euro.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der ECOLOFT AG

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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