Abmahnung der Beratungskanzlei Ingo Kommor wegen fehlerhaften Impressums
Die Abmahnung der Beratungskanzlei Ingo Kommor im Einzelnen:
Der Gegner führt in seinem Schreiben aus, dass unser Mandant Schuldnerberatungsdienstleistungen erbringen würde, hierfür aber laut seinem Impressum nicht die angeblich erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbörde benennen bzw. über eine solche nicht verfügen würde. Ein solch unvollständiges Impressum stelle ebenso einen Wettbewerbsverstoß dar wie das Angebot von Schuldnerberatungsdienstleistungen ohne entsprechende Genehmigung. Deswegen fordert er unseren Mandanten auf, die Zulassung bzw. Genehmigung nachzuweisen und sein Impressum insofern anzupassen.
Aufgrund dieses Sachverhalts stünden Herrn Rechtsanwalt Kommor Unterlassungsansprüche zu. Auch soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen sowie die durch die Abmahntätigkeit entstandenen Kosten erstatten. Diese berechnen sich aus einem Streitwert von 2.500 €, womit ein Gesamtbetrag von 281,30 € zu begleichen sei.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Verfallen Sie nicht in Panik, aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der Beratungskanzlei Ingo Kommor
Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen Erstberatung bundesweit weiter.