Abmahnung der Chrono Exklusiv GmbH durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage wegen fehlender OS-Plattform
Die Abmahnung der Chrono Exklusiv GmbH im Einzelnen
Unser Mandant soll beim Verkauf seiner Produkte über die Internetplattform eBay keinen Direktlink zur Online-Streitbeilegungs-Plattform angegeben haben. Er habe zwar die dazu führende Internetadresse als Text angegeben, dieser sei jedoch nicht anklickbar gewesen. Unser Mandant verstoße damit gegen die europäische Online-Dispute-Resolution-Verordnung (ODR-VO). Der Chrono Exklusiv GmbH, die angeblich in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu unserem Mandanten stehe, stünde somit ein Unterlassungsanspruch aus den §§ 8 Abs. 1, 3 UWG zu.
Die Gegenseite fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, ein beispielhaftes Exemplar einer solchen ist der Abmahnung beigefügt. In dieser soll sich unser Mandant verpflichten, es zu unterlassen, Produkte auf eBay anzubieten, ohne den erforderlichen Hyperlink zur OS-Plattform bereitzustellen. Weiterhin werden unserem Mandanten die Rechtsverfolgungskosten über EUR 334,75 auferlegt. Errechnet wurden diese aus einem Streitwert i. H. v. EUR 3.000.-.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Chrono Exklusiv GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.