Abmahnung der Crystalis Entertainment UG durch WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wegen illegalen Filesharings der TV-Serie „Black Sails [S03E02]“

17. August 2016
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Uns liegt eine Abmahnung der Crystalis Entertainment UG vor, in der die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche wegen des vermeintlich illegalen Filesharings der TV-Serie „Black Sails [S03E02]“ geltend machen.

Die Abmahnung der Crystalis Entertainment UG im Einzelnen

In der Abmahnung wird näher ausgeführt, dass über den Internetanschluss unseres Mandanten in einem Bit-Torrent-Netzwerk das Dateiarchiv „Black.Sails.S03E02.WEBRip.x264-FUM[eetv]“ getauscht und damit Dritten zum Abruf verfügbar gemacht wurde. Das Dateiarchiv enthalte dabei die zweite Folge der dritten Staffel der TV-Serie Black Sails, an der die Crystalis Entertainment UG urheberrechtliche Nutzungsrechte i.S.d. § 19a UrhG (Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) innehabe. Eine Einwilligung in die Verbreiterung der Serie über Filesharing-Netzwerke sei nicht erfolgt, wodurch unser Mandant einen Urheberrechtsverstoß begangen habe.

Aus diesem Grund stünden der Crystalis Entertainment UG einerseits Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche gem. § 97 Abs. 1 UrhG zu. Hierzu soll unser Mandant eine ausreichend strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Ein entsprechend vorformulierter Vorschlag liegt der Abmahnung bei. Andererseits habe unser Mandant Schadensersatz in Höhe von 450,00 € für die widerrechtliche Veröffentlichung zu leisten. Schlussendlich wird unser Mandant dazu aufgefordert, die entstandenen Rechtsanwaltskosten der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zu begleichen. Diese berechnen sich aus dem Unterlassungsstreitwert in Höhe von 15.000,00 € sowie der veranschlagten Schadensersatzsumme von 450,00 €, somit zusammen 15.450,00 €, mithin werden Kosten in Höhe von 865,00 € gefordert. Insgesamt sei von unserer Mandantschaft damit eine Summe von 1315,00 € zu zahlen.

Als Vergleichsvorschlag zum Zwecke einer zügigen, einvernehmlichen und außergerichtlichen Streitbelegung, wird unserem Mandanten schlussendlich ein pauschaler Vergleichsbeitrag von 850,00 € zur vollumfänglichen Erledigung der Angelegenheit vorgeschlagen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Crystalis Entertainment UG

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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