Abmahnung der DigiRights Administration GmbH durch den Rechtsanwalt Daniel Sebastian wegen Urheberrechtsverletzung an zwei Tonaufnahmen

19. Juli 2018
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Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt einen unserer Mandanten im Namen der DigiRights Administration GmbH wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen an zwei Tonaufnahmen ab.

Die Abmahnung der DigiRights Administration GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird unserer Mandantin vorgeworfen, über ihren Internetanschluss zwei Musiktitel mit Hilfe eines Filesharing-Programms heruntergeladen und dabei gleichzeitig Dritten zum Download zur Verfügung gestellt haben. Dabei handelt es sich um die Titel „Lost Frequencies & Zonderling – Crazy“ und „MC Fioti – Bum Bum Tam Tam (feat. Future, J Balvin, Stefflon Don, Juan Magan)”.

Da unsere Mandantin hierzu jedoch nicht berechtigt sei, ist in diesem angeblichen Vorgehen eine rechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung zu sehen. Es wird angegeben, dass lediglich die DigiRights Administration GmbH Inhaberin des ausschließlichen Rechts sei, die genannten Tonaufnahmen öffentlich zugänglich zu machen. Daher sei sie nun berechtigt, Schadens- und Aufwendungsersatz sowie Unterlassungsansprüche geltend zu machen.

Aufgrund dessen soll unsere Mandantin eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, wobei der Abmahnug ein vorgefertigtes Exemplar beigefügt ist. Im Zuge einer schnellen außergerichtlichen Einigung bietet Rechtsanwalt Daniel Sebastian unserer Mandantin weiterhin an, einen pauschalen Vergleichsbetrag i. H. v. EUR 800,00 zu bezahlen. Andernfalls werde er der DigiRights Administration GmbH dazu raten, gerichtliche Schritte einzuleiten. In einem solchen Fall kämen auf unsere Mandantin Aufwendungsersatzkosten i. h. v. EUR 805,20 berechnet aus einem Gegenstandswert i. H. v. EUR 13.000,00 sowie Schadensersatzkosten i. H. v. EUR 600,00 zu, wobei die zusätzlich anfallenden Gerichtskosten noch nicht mit einberechnet worden seien.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der DigiRights Administration GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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