Abmahnung der Dinotech e. K. durch die Kanzlei TEWAAG wegen Urheberrechtsverletzung an Produktfotos
Die Abmahnung der Dinotech e. K. im Einzelnen
Konkret wird unserem Mandanten vorgeworfen, Produktfotos zu vermeintlichen Werbe- und Verkaufszwecken verwendet zu haben ohne dazu berechtigt zu sein. Laut Angaben der Kanzlei TEWAAG, stünden der Dinotech e. K. die ausschließlichen Nutzungsrechte an den streitgegenständlichen Produktfotos zu.
Mit der Begründung, dass die Gegenseite die angeblich unberechtigte Nutzung der Fotos nicht dulden werde, sei die Kanzlei TEWAAG berechtigt, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz-, und Aufwendungsersatzansprüche durchzusetzen.
Um unserer Mandantschaft die Gelegenheit zu geben, die Sache außergerichtlich zu bereinigen, macht die Gegenseite einen Anspruch auf die sofortige Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen aus § 97a Abs. 1 UrhG geltend. Diesbezüglich wird unsere Mandantschaft aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Dem Abmahnschreiben liegt bereits ein vorformuliertes Muster einer solchen Unterlassungserklärung bei.
Weiterhin beruft sich die Gegenseite auf einen vermeintlichen Schadensersatzanspruch gemäß § 97 Abs. 2 UrhG. Hierfür wurde zunächst ein Schadensersatzanspruch in Höhe von EUR 750,00.- angesetzt. Darüber hinaus wird unsere Mandantschaft aufgefordert, die Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 1.398,25.-, errechnet aus einem Gegenstandswert von EUR 19.000,00.-, zu tragen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Dinotech e. K.
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.
David Albrecht, 4. April 2023
Guten Abend,
Ich habe heute das selbe Schreiben per Mail bekommen, ich soll 1.119,91€ zahlen.
Per Post habe ich noch nichts bekommen, wird aber noch kommen.
Können Sie mir dabei helfen,wie ich verfahren muss.
Tel. 0171/1795457
Mit freundlichen Grüßen Albrecht