Abmahnung des Christian Kaiser durch die Rechtsanwälte Nesselhauf wegen Verstoßes gegen die abgegebene Unterlassungserklärung durch Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Textes
Die Abmahnung des Christian Kaiser im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Nesselhauf wird näher ausgeführt, unser Mandant habe trotz abgegebener Unterlassungserklärung wieder gegen die bereits abgemahnte Urheberrechtsverletzung verstoßen. Unser Mandant soll auf seiner Internetseite immer noch einen biografischen Text über Yehudi Menuhin abrufbar haben. Die Rechte an dem Text liegen bei Christian Kaiser.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000, 00 aufgefordert. Außerdem werden Abmahnkosten in Höhe von EUR 540,50 geltend gemacht, die sich aus dem Streitwert von EUR 5.000,00 berechnet werden. Damit fordern die Rechtsanwälte Nesselhauf von unserem Mandanten insgesamt EUR 5.540,50.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Vertragsstrafenforderungen des Christian Kaiser
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jede geltend gemachte Vertragsstrafe einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Wird gegen Sie selbst vielleicht eine solche Vertragsstrafe geltend gemacht? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.