Abmahnung der dpa Picture-Alliance GmbH durch die ksp. Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzungen an Lichtbildern
Die Abmahnung der dpa Picture-Alliance GmbH
In dem Abmahnschreiben wird näher aufgeführt, dass unser Mandant Lichtbilder in den sozialen Medien veröffentlicht hat, ohne durch die entsprechenden Nutzungsrechte dazu berechtigt zu sein. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung dar.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von EUR 3.650,00 nebst Zinsen in Höhe von EUR 1.716,46 aufgefordert. Ferner werden EUR 255,00 als Dokumentationskosten verlangt. Außerdem macht die Gegenseite Rechtsverfolgungskosten von EUR 361,40 geltend. Zuzüglich einer Auslagenpauschale von weiteren EUR 20,00 wird insgesamt ein Betrag von EUR 6.002,86 gefordert.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der dpa Picture-Alliance GmbH
Jedes Abmahnschreiben sollte einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?
Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.
Anja Peitz-Austermann, 1. März 2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider haben wir letzte Woche ein Schreiben von Ksp. Rechtanwälte erhalten mit einer Zahlungsaufforderung von 3600,11 Euro. Versehentlich wurde ein Bild mit Ostereiern im Korb in einem Facebook Post unsererseits verwendet. Können Sie mir da helfen? Die Frist läuft am 03.03.2025 ab.
Für eine zeitnahe Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Peitz-Austermann