Abmahnung der PLAION GmbH durch die RKA Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Dead Island 2“

16. Juli 2024
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Uns liegt eine Abmahnung der PLAION GmbH, ausgesprochen durch die RKA Rechtsanwälte, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel "Dead Island 2" begangen zu haben.

Abmahnung der PLAION GmbH durch die RKA Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Dead Island 2“

Uns liegt eine Abmahnung der PLAION GmbH, ausgesprochen durch die RKA Rechtsanwälte, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Dead Island 2“ begangen zu haben.

Die Abmahnung der PLAION GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der RKA Rechtsanwälte wird näher aufgeführt, dass unser Mandant das Computerspiel „Dead Island 2“ über das BitTorrent Netzwerk im Internet zum Download für Dritte bereit gehalten und öffentlich zugänglich gemacht haben soll. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung nach §§ 97, 69c, 19a UrhG dar.

 

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei dem Schreiben ein entsprechendes Exemplar beigefügt wurde. Ferner werden Auskunftsansprüche und ein Schadensersatzfeststellungsanspruch geltend gemacht. Es wird ein Gesamtgegenstandswert von EUR 24.000,00 zugrunde gelegt. Schließlich bietet die Gegenseite einen außergerichtlichen Vergleich in Höhe von EUR 2.200,00, an.

 

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der PLAION GmbH

Bei einer vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

 

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, wenn keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

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