Abmahnung der Fast Fashion Brands GmbH durch die CBH Rechtsanwälte wegen Markenrechtsverletzung an „Mo“

04. Dezember 2017
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Uns liegt eine Abmahnung der Fast Fashion Brands GmbH, ausgesprochen durch die CBH Rechtsanwälte, vor. In dieser wird einer unserer Mandantinnen vorgeworfen, im Rahmen ihrer Website eine Markenrechtsverletzung begangen zu haben.

Die Abmahnung der Fast Fashion Brands GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der CBH Rechtsanwälte wird näher ausgeführt, dass unsere Mandantin auf ihrer Internetseite Bekleidungsstücke unter der Verwendung des Zeichens „Mo“ bewerbe, anbiete und vertreibe. Das Zeichen „Mo“ sei für die Fast Fashion Brands GmbH als Marke eingetragen und die unerlaubte Verwendung eine Markenrechtsverletzung.

Infolgedessen wird unsere Mandantin zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Unsere Mandantin soll sich verpflichten oben behauptete Rechtsverletzungen abzustellen, bei Zuwiderhandlung ist eine von der Gegenseite zu bestimmende, durch ein Gericht zu überprüfende Schadensersatzsumme fällig. Außerdem soll unsere Mandantin Auskunft erteilen über Name und Anschrift des Lieferanten, andere Vorbesitzer und sämtliche gewerbliche Abnehmer bzw. Auftraggeber. Weiterhin wird Auskunft verlangt über die Menge der erhaltenen und bestellten Waren, Ein- und Verkaufspreise und erzielten Gesamtumsatz bzw. -Gewinn. Unsere Mandantin soll sich weiter verpflichten allen Schaden zu ersetzen, der entstanden ist und noch entstehen wird. Schlussendlich soll sie zusätzlich die Rechtsverfolgungskosten, errechnet aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 100.000.- zuzüglich Testkaufkosten, tragen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Fast Fashion Brands GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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