Abmahnung der Firma Besser-Hollandrad durch die Rechtsanwältin Rahel Fischer-Battermann wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund fehlender Grundpreisangabe
Die Abmahnung der Firma Besser-Hollandrad im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwältin Rahel Fischer-Battermann wird näher aufgeführt, dass unser Mandant im Rahmen seinen eBay-Shops Waren anbietet, ohne den entsprechenden Grundpreis in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises anzugeben. Dies stelle einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und damit einen Wettbewerbsverstoß dar.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben werden Abmahnkosten in Höhe von EUR 745,40 geltend gemacht, die aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 10.000.- berechnet werden. Zusätzlich soll unser Mandant „Kosten für Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung“ in Höhe von EUR 102,49 tragen. Damit fordert die Rechtsanwältin Fischer-Battermann von unserem Mandanten insgesamt einen Betrag in Höhe von EUR 847,89.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Firma Besser-Hollandrad
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.