Abmahnung der Firma Kurth-Haus, André Kurth, durch Rechtsanwalt Stephan Lengnick wegen Wettbewerbsverstoßes durch Irreführung über Architekteneigenschaft
Die Abmahnung der Firma Kurth-Haus – Holzbau Montage Kurth im Einzelnen
Herr Rechtsanwalt Stephan Lengnick führt in dem Abmahnschreiben aus, unser Mandant würde mit dem Inhalt seiner Website beim Rechtsverkehr den Eindruck erwecken, er sei Architekt. Da unser Mandant Planungsleistungen bewerbe, müsse er daher im Rahmen seines Internetauftritts ausdrücklich klarstellen, dass er kein Architekt sei. Das Fehlen dieses Hinweises stelle eine Irreführung des Rechtsverkehrs und somit einen Wettbewerbsverstoß durch Unterlassen dar.
Die Gegenseite fordert unseren Mandanten auf, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Zusätzlich soll er die Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 1.029,35 übernehmen, welche sich einem Streitwert i.H.v. EUR 15.000.- ergeben.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Firma Kurth-Haus – Holzbau Montage Kurth
Bei Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, schnell zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.