Abmahnung der Wetega UG durch Rechtsanwalt Sandhage wegen Verstoßes gegen die Registrierungspflicht nach dem ElektroG
Die Abmahnung der Wetega UG im Einzelnen
In seinem Abmahnschreiben bezieht sich Rechtsanwalt Sandhage auf ein angeblich von unserer Mandantschaft geschaltetes Angebot für eine Armbanduhr auf der Handelsplattform eBay. Er führt dazu näher aus, dass die Armbanduhr nicht wie gesetzlich vorgeschrieben mit Marke und Geräteart bei der Stiftung EAR als zuständige Behörde ordnungsgemäß registriert sei. Nach Ansicht der Gegenseite treffe unseren Mandanten nach § 9 ElektroG die Verpflichtung, die registrierte Marke auf dem Produkt anzugeben, um eine Überprüfung des verantwortlichen Herstellers und der tatsächlichen Registrierung zu ermöglichen. Der gegnerische Rechtsanwalt verweist diesbezüglich auf die amtlichen Verlautbarungen der Stiftung EAR, die angeblich das Fehlen dieser Angaben bereits als ein dringendes Indiz für das Fehlen einer Registrierung einstufen.
Infolgedessen wird unsere Mandantschaft zur Vorlage von Nachweisen über eine gültige Registrierung bei der Stiftung EAR aufgefordert. Um die Berechtigung zum Verkauf der angebotenen Uhren nachzuweisen sei laut Abmahnschreiben die Vorlage einer aktuell gültigen WEEE-Registrierungsnummer erforderlich, aus der der verantwortliche Hersteller und die Marke des Gerätes zweifelsfrei hervorgehen. Für den Fall, dass für die streitgegenständliche Armbanduhr keine Hersteller- oder Markenregistrierung vorgelegt werden kann, sei der Verkauf unverzüglich einzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ein vorgefertigtes Exemplar für eine solche Unterlassungserklärung ist dem Schreiben in Anlage bereits beigefügt. Ferner wird unser Mandant dazu aufgefordert, für den Fall des Fehlens einer ordnungsgemäßen Registrierung die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite in Höhe von 347,60 EUR zu tragen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Wetega UG
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.