Abmahnung der Frau Gabriele Lang durch die Anwaltskanzlei Hendrik Lang wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund fehlenden Links zur OS-Plattform sowie fehlender Angaben über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts
Die Abmahnung der Frau Gabriele Lang im Einzelnen
Konkret soll unser Mandant im Rahmen seiner eBay-Angebote seiner angeblich bestehenden Verpflichtung, einen für den Verbraucher leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform bereitzustellen, nicht nachgekommen sein. Darüber hinaus sollen die Angebote unseres Mandanten keinerlei Informationen zu dem Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrecht für die Waren, beinhalten. Darin sieht die Gegenseite Verstöße gegen die Informationspflichten im Fernabsatz gem. § 312d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246a § 1 Nr. 8 EGBGB begründet.
Infolgedessen fordert die Gegenseite unseren Mandanten auf, einen Unterwerfungsvertrag abzuschließen. Hierzu soll er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung der Gegenseite gegenüber abgeben. Zudem soll er Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von EUR 745,40 – berechnet aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 10.000,- – bezahlen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Frau Gabriele Lang
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.